Nur wenn Mängel und Schäden rechtzeitig erkannt und beanstandet werden, können diese im Rahmen der allgemeinen Gewährleistungspflicht behoben werden.
Verzichtet man auf eine Erstbesichtigung, so besteht die Gefahr, dass man zu einem späteren Zeitpunkt, die durch Fremdverschulden verursachten Schäden aus eigener Tasche bezahlen muss. Klassische Fallbeispiele sind:
- verbogene Lamellen in den Kühl-/Heizregistern/Wärmetauscher (verminderte Leistung der Anlage),
- Verunreinigungen in den Luftleitungen durch fehlende Abdeckungen in der Montagephase (Hygieneproblem),
- falsch oder nicht angeschlossene Leitungen (z.B. Aluflex Schläuche), welche wiederum einen starken Druckverlust zur Folge haben
- uvm.
Vergehen einige Betriebsjahre, so ist nicht mehr festzustellen, wer welche Schäden an der Anlage verursacht hat. Gehen auch Sie auf Nummer SICHER und lassen Sie Ihre Lüftungsanlage kurz nach Inbetriebnahme von uns überprüfen.